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Die Norm AFNOR NF X 15-211 : 2009

Eine Sicherheitsnorm zu Ihrem Schutz
 
Beauftragt von AFNOR, hat das Expertenkomitee der Union de Normalisation de la Mécanique“ (UNM) die Norm AFNOR NF X 15-211 : 2009 entwickelt. Diese Norm gilt für Filterabzüge, die für wissenschaftliche Arbeiten, Analysen und Ausbildung genutzt werden und somit für alle Labore in denen mit Substanzen gearbeitet wird, die den maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK) unterliegen. Dieser Text legt Leistungskriterien fest bezüglich:
  • Filtrationseffizienz
  • Schadstoffrückhaltevermögen
  • Luftgeschwindigkeit an der Fassade
 

Dies bezieht sich auf folgende Leistungskriterien:

Filtrationseffizienz Schadstoffrückhaltevermögen Luftgeschwindigkeit an der Fassade Die den Filterabzügen beiliegende Dokumentation

  
Die von der Norm festgelegten Klassen
Klasse 1 Klasse 2
Filterabzug mit Sicherheitsreserve Filterabzug ohne Sicherheitsreserve
Eine Ebene Hauptfiltration und eine Ebene Sicherheitsfiltration Eine Filtrationsebene
 
Klassifizierung nach Filtertyp
  Bezeichnung gemäß NF X 15 211:2009 Entspricht den erlab® Produktbezeichnungen
Filtration von Partikeln*
Typ P Typ P
Filtration von Dämpfen** Typ V Typ C
Filtration von Partikeln und Dämpfen** Typ PV Typ PC
* Der Partikelfilter muss mindestens vom Typ H14 sein, gemäß der Norm NF EN 1822-1
** Die Filter für Dämpfe müssen zwei aufeinanderfolgenden Tests unterzogen werden. Hierbei wird mithilfe von Cyclohexan und Isopropanol die Rückhaltung volatiler organischer Verbindungen überprüft. Ein anderer Test bestimmt die Rückhaltung
Die Filtrationseffizienz

 
Zum Einen wird die Filtrationseffizienz durch das Rückhaltevermögen der Filter von schädlichen Molekülen mit denen im Gerät gearbeitet wird definiert. Zum Anderen bestimmt man sie durch die Qualität der Luft, die aus dem Filter wieder in den Raum geleitet wird.
 
  Klasse 1 Klasse 2
Normalbetrieb
Während des Normalbetriebs beträgt die Schadstoffkonzentration in der rückgeführten Luft weniger als 1 % des MAK-Wertes.
Detektionsphase
Während der Detektionsphase liegt die Schadstoffkonzentration in der rückgeführten Luft noch immer unter 1 % des MAK-Wertes, doch das automatische Detektionssystem warnt den Anwender bereits
Während der Detektionsphase liegt die Schadstoffkonzentration in der rückgeführten Luft unter 50 % des MAK-Wertes.
Sicherheitsphase
Während der Sicherheitsphase liegt die Schadstoffkonzentration in der rückgeführten Luft unter 50 % des MAK-Wertes. Außerdem beträgt die Dauer der Sicherheitsphase mindestens 1/12 des Normalbetriebs
 
Das Schadstoffückhaltevermögen
Das Schadstoffrückhaltevermögen des Filterabzugs wird durch die Fähigkeit des Gerätes, die Dämpfe und Partikel im Inneren zu halten definiert.
Um dieses Rückhaltevermögen nachzuweisen, wird ein Test gemäß den Vorschriften der Norm durchgeführt. Das Spurengas SF6 (Schwefelhexafluorid) wird im Gerät freigesetzt. Ein Gitter mit Messfühlern wird direkt vor den Öffnungen des Filterabzugs angebracht. Anhand der gemessenen Konzentration des Gases ist es möglich, den durchschnittlichen Wert zu bestimmen, dem der Anwender ausgesetzt ist. Somit lässt sich das Schadstoffrückhaltevermögen des Filterabzugs bestimmen.
Die Obergrenze, festgesetzt durch die Norm NFX 15-211:2009, liegt bei einer Konzentration von 0,1 ppm des Spurengases, gemessen an den Messfühlern des Gitters.
 
Die Luftgeschwindigkeit an der Fassade

 
Diese zeigt die Fähigkeit des Abzugs, eine dynamische Barriere zwischen dem Anwender und den chemischen Substanzen zu schaffen.
Für die Filterabzüge mit befestigter Fassade muss die Luftgeschwindigkeit an der Frontfassade an jedem Punkt der Öffnungen zwischen 0,4 m/s und 0,6 m/s betragen.
Die Dokumentation
Den Filterabzügen muss eine Dokumentation beiliegen, die alle chemischen Substanzen enthält, die der Hersteller nach Anwendbarkeit unter den beschriebenen Bedingungen gemäß der Norm NF X 15-211 : 2009 geprüft hat. Erlab hat den CHEMICAL LISTING genannten Produktleitfaden für die zurückgehaltenen Produkte ausgearbeitet, der 700 Chemikalien analysiert und für jedes Produkt folgende Angaben enthält:
 
  • Den Name der Chemikalie, die Summenformel, die CAS-Registrierungsnummer, den Siedepunkt, die molekulare Masse, den Dampfdruck
  • Die Bezeichnung des passenden Filters und sein Rückhaltevermögen während der normalen Betriebsphase.
  • Die geeignete Detektionsmethode um die Filtersättigung des bzw. der Filter festzustellen
  • Die Höchstmenge der chemischen Substanzen, die unter dem Abzug verwendet werden kann
  • Der Name des Versuchslabors
 
 
 
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